Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe/r Hundehalter/in,

 

Sie nehmen eine Dienstleistung in Anspruch, die gegenseitiges Vertrauen und beiderseitige Zuverlässigkeit voraussetzt und auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten ist.

 

Nachfolgend sind die zugrunde liegenden Regeln unserer "Geschäftsbeziehung" definiert.

 


1) Hundeabgabevertrag/Vertragsdauer

Der Umfang der Betreuung durch die Hundepension Busch, vertreten durch Frau Dagmar Busch, wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im Hundeabgabevertrag schriftlich festgehalten. Die Vertragsdauer ist auf den dort angegebenen Zeitraum befristet.

 

2) Leistungserbringung

Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im Hundeabgabevertrag festgelegt.

 

3) Arbeitsmittel

Der Tierhalter trägt Sorge dafür, dass der Hundepension Busch alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeuntensilien, Halsband, Leine, usw. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Eventuell anfallende Kosten (z.B. Tierarztkosten) werden an den Hundehalter weitergegeben.


4) Sorgfaltspflicht beider Parteien

Die Hundepension Busch  führt die Betreuung von anvertrauten Hunden grundsätzlich gewissenhaft nach bestem Wissen und Können durch. Um die Arbeit der Hundepension Busch zu unterstützen ist der Hundehalter verpflichtet, alle - eventuell auch hier oder im Hundeabgabevertrag nicht aufgeführten notwendigen Informationen - zur Verfügung zu stellen.

 

5) Haftpflicht/Gesundheit/Impfung

Der Hundehalter versichert mit Vertragsabschluss, dass für jeden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Hundehalter versichert mit Vertragsabschluss, dass jedes Tier, das von der Hundepension Busch betreut wird, gesund ist. Auch nicht-ansteckende Krankheiten müssen genannt werden und  sind schriftlich im Hundeabgabevertrag festzuhalten. Genauso versichert der Hundehalter, dass jedes Tier soweit wie notwendig und möglich geimpft ist und alle vorbeugenden Maßnahmen ergriffen wurden, um Ansteckung bzw. Krankheitsübertragung auf Mensch und Hund zu vermeiden. Alle verfügbaren Unterlagen werden vom Hundehalter vor Aufnahme der Tätigkeit durch die Hundepension Busch im Original oder Kopie übergeben.

 

6) Gesundheit/Tierarzt

Die Hundepension Busch übernimmt keine Garantie für die Gesundheit der Hunde. Sollte im Betreuungszeitraum ein Tier erkranken oder sich verletzen, wird primär der vom Hundehalter genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich die Hundepension Busch vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen.

 

7) Todesfall

Die Hundepension Busch  übernimmt keine Haftung für das Versterben eines Tieres in ihrer Obhut.

 

8) Betreuungszeiten/Termineinhaltung

Sollte der Hundehalter im Hundeabgabevertrag vereinbarte Betreuungzeiten und Termine (z.B. Rückgabetermin) nicht einhalten, wird die Hundepension Busch die Betreuung selbstverständlich fortführen. Die Mehrkosten werden dem Tierhalter extra berechnet.

 

9) Rechnung/Zahlung

Da kosten-und zeitaufwendige Mahnverfahren den Rahmen eines Kleinunternehmens wie der Hundepension Busch sprengen würden, müssen wir auf Vorauszahlung bestehen. Bei Stammkunden können diese Modalitäten geändert werden.

 

10) Datenerfassung und Verschwiegenheit

Mit der Aufnahme der im Hundeabgabevertrag erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei der Hundepension Busch erklärt sich der Tierhalter einverstanden. Diese Daten sind für professionelle Tierbetreuung erforderlich und werden für keine anderen Zwecke genutzt oder missbraucht, insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

Die Hundepension Busch verpflichtet sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Angelegenheiten des Auftraggebers, auch nach Beendigung des Vertrages, Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Hundepension Busch, die ihr zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen und Gegenstände sorgfältig zu verwahren und diese nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert an den Vertragspartner zurückzugeben.

 

11) Ablehnungsrecht

Die Hundepension Busch hat das Recht, Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

 

12) Rücktrittsrecht/fristlose Kündigung

Liegen außerordentliche Gründe vor wie z.B. fehlende Kompetenz, Unsauberkeit, unzumutbares Verhalten, mittelbare oder unmittelbare Gefahr, Unehrlichkeit oder grobe Vertragsverletzungen, kann der Vertrag von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Fristlose Kündigungen sind zwingend schriftlich zu begründen. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten trägt der schuldhafte Vertragspartner.

 

13) Schlussbestimmungen

Für alle Vertragspartner gelten die Gesetze, Rechte und Pflichten des BGB und dem Tierschutzgesetz. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder ungültig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzulegen.

 

 

Ottweiler, März 2015

 

 

 

 

Rundgang mit Pensionsbewohner "Wauzi"

 

 




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